Frage von Claus S. • 22.01.2025

Antwort von Alexandra Mehnert CDU • 29.01.2025
Da der Sachverhalt nicht in die EU-Zuständigkeit fällt, hat der Ausschuss für Petitionen beschlossen, die Petition zu schließen.
Da der Sachverhalt nicht in die EU-Zuständigkeit fällt, hat der Ausschuss für Petitionen beschlossen, die Petition zu schließen.
Sofern ein berechtigtes Interesse vorliegt, besteht bereits ein allgemeines Informationszugangsrecht. Ein IFG würde keinen Mehrwert bieten.
Unser Ziel ist es, durch eine kluge Kombination beider Formen die Demokratie insgesamt zu stärken und den Menschen mehr Möglichkeiten zur Mitgestaltung zu geben.