n Hessen genießen freiwillig GKV-versicherte Beihilfeberechtigte mit Sachleistungsanspruch grundsätzlich den gleichen Leistungsumfang wie ihre privat versicherten Kolleginnen und Kollegen, auch z.B. im Hinblick auf Wahlleistungen im Krankenhaus.
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Wir werden mit Blick auf eine mögliche Regierungsverantwortung in Zukunft mit unserem neuen Grundsatzprogramm der CDU im kommenden Frühjahr darlegen, wie wir das Bafög-System sinnvoll weiterentwickeln können
Das ist den Lehrerinnen und Lehrern unbenommen, wird aber in den Schulen entschieden.
Nein.
Danke für Ihre Frage. Die AfD hat sich in einigen Ländern diesbezüglich bereits klar positioniert: https://afdfraktion-lsa.de/bildungspflicht-statt-schulzwang-heimunterricht-moeglich-machen-2/
Insbesondere sollen Schülerinnen und Schüler sowie Studierende nicht eine schlechtere Benotung oder ähnlichen Konsequenzen fürchten müssen, wenn sie sich an die Empfehlungen des Rates für deutsche Rechtschreibung halten und z. B. auf die Verwendung von Gendersternchen, Binnen-I oder andere Sonderzeichen verzichten. Wie dies im Einzelnen erreicht werden kann, bleibt den Koalitionsverhandlungen vorbehalten.