Frage von Anjana N. • 17.07.2024
![Nese Erikli Portrait von Nese Erikli](/sites/default/files/styles/politician_teaser_xsmall/public/politicians-profile-pictures/Erikli_Nese.jpg?itok=YkDuNZLc)
Antwort ausstehend von Nese Erikli Bündnis 90/Die Grünen
Ein partnerschaftliches Betreuungsmodell stärkt die gleichberechtigte Teilhabe beider Elternteile am Leben des Kindes. Das fördert die emotionale Bindung des Kindes zu beiden Elternteilen und ist in vielen Fällen im Sinne des Kindeswohls. Deshalb wollen wir beidseitige Betreuungsmodelle auch stärker im Unterhaltsrecht berücksichtigen.