Frage von Sandro W. • 04.04.2022
Antwort von Stefan Lenzen FDP • 06.04.2022
Ob die Begründung statthaft ist, kann im Einzelfall geprüft werden.
Ob die Begründung statthaft ist, kann im Einzelfall geprüft werden.
Sehr geehrter Herr W.,
Ich werde dem aber sehr gerne über das zuständige Ministerium einmal nachgehen und mich zeitnah bei Ihnen erneut melden.
Das bedeutet: Man kann leider nicht unbedingt davon ausgehen, dass durch freigegebene Flächen die Graffiti-Sprühereien beendet werden.
Sehr geehrter Herr K.,
Sei versichert, dass wir das Wohl aller Kinder immer in den Mittelpunkt unserer Familienpolitik stellen.