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Die für die kulturelle und musische Bildung vorgesehenen Mittel müssen auch tatsächlich für diesen Zweck verwendet und dürfen nicht sachfremd ausgegeben werden.
Die für die kulturelle und musische Bildung vorgesehenen Mittel müssen auch tatsächlich für diesen Zweck verwendet und dürfen nicht sachfremd ausgegeben werden.
Sehr geehrter Herr Niemann,
Sehr geehrte Frau Peun,
Sehr geehrter Herr Minter,
Sehr geehrte Frau Kirschner,
Sehr geehrter Herr Zimmermann,
vielen Dank für Ihre Frage. Bitte entschuldigen die späte Antwort..