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Petra Emmerich-Kopatsch
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Frage von Detlef K. •

Frage an Petra Emmerich-Kopatsch von Detlef K. bezüglich Bildung und Erziehung

Sehr geehrter Frau Abgeordnete!

Ich habe einen Sohn, welcher zur Zeit die 9.Klasse eines Gymnasiums besucht. Er gehört daher zu dem Schülerjahrgang, welcher in Niedersachsen erstmals die Abiturprüfung nach 12 Schuljahren ablegen soll.Mit Einführung des Abi nach 12 Jahren war Anfangs geplant, die seinerzeit in der OS befindlichen Schüler ihre 2jährige OS-Zeit absolvieren zu lassen. Dazu ist es nicht gekommen, die Schüler hatten nur ein Jahr OS. Ab Klasse 6 im Gymnasium wird nun anhand häufig nicht vorhandener Kerncurricula versucht, den Schülern den Gesamtstoff innerhalb der verkürzten Schulzeit zu vermitteln. An Unterrichtszeit fehlt diesem Jahrgang schon einmal der auf das 5.Schuljahr entfallende Stundenanteil. Aufgrund von Stundenausfällen und Lehrermangels nicht erbrachter Regelstunden verkürzt sich diese Zeit nochmals.

Wie mir jetzt bekannt geworden ist, plant das Kultusministerium nun die gemeinsame Unterrichtung in den beiden letzten Schuljahren (Klasse 11 und 12) zusammen mit Klasse 12 und 13 des letzten Abi-Jahrgangs nach 13 Jahren. Somit entfallen die auf das 11.und 12. Schuljahr vorgsehen anteiligen Stunden des verkürzten Abi ebenfalls. Somit ist es für die Schüler schlechterdings unmöglich, den Gesamtstoff innerhalb der verbleibenden Stundenzahl vermittelt zu bekommen. Mit dieser Ausgangsposition sollen die Schüler aber die gleichen Abturprüfungen ablegen, wie die Mitschüler mit 13.Schuljahren.

Hierdurch kann von Chancengleichheit wohl keine Rede mehr sein. Bisher sind mir seitens der Landesregierung auch keine konkreten Planungen bekannt, wie man dem Problem der doppelten Abiturjahrgänge in NS begegnen möchte.Das hier Fehler in der Reformierung des Schulwesens gemacht wurden scheint wohl auch im Kultusministerium mittlerweile bekannt zu werden - sonst würden für die 9.Klassen ab dem nächsten Schulhalbjahr keine 1,5 Förderstd zum Ausgleich der Defizite eingeführt.

Was gedenken Sie zur Behebung der Mängel zu unternehmen und Chancengleichheit herzustellen?

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