Frage an Christa Goetsch von Renate G. bezüglich Bildung und Erziehung
Sehr geehrte Frau Goetsch,
Meine Tochter geht zur Zeit in die 4. Klasse der Chemnitzschule in Altona. Nun steht der Schulwechsel bevor. Ich bevorzuge als Schulform die Gesamtschule, suche aber, auch auf Anraten der Lehrer , eine Schule mit gymnasialer Oberstufe. Da meine Tochter einen französisch-spachigen Vater hat, möchten wir auch gern, dass sie eine Schule besucht, auf der sie ab Klasse 7 Französich lernen kann. Damit scheidet die GS Bahrenfeld aus. In die Max-Brauer-Schule zu kommen, ist auch nahezu unmöglich, zumal dieses Konzept für meine Tochter von den Lehrer nicht empfohlen wurde.
Auch bei der GS Blankenese fallen wie nach Auskunft eines Lehrers am Tag der offenen Tür unter das Ausschlusskriterium " örtliche Nähe". Bleibt nur die Ida-Ehre GS.
Ich möchte meine Tochter auf keinen Fall in eine Integrierte Haupt-und Realschule schicken.
Sie hat sich im letzten Schuljahr gut entwickelt (als ehemaliges "Frühchen" hatte sie in einigen Bereichen Entwickungsverzögerungen) und ist jetzt sogar Klassensprecherin.
Sie hat aber trotzdem noch Unsicherheiten und das soziale Klima ist sehr wichtig.
Im letzten Schuljahr sollen etliche Eltern, die sich für die Max-Brauer GS, GS Blankenese und Rudolf-Ross GS ( die aber wegen des sprachlichen Profils für uns ebenfalls nicht in Betracht kommt) entschieden hatten, keine der drei Wunschschulen bekommen haben.
Dass es überhaupt die Möglichkeit, nach der Anmelderunde ohne Schule da zu stehen, schockiert mich und bereitet mir große Sorge. Es kann doch nicht angehen, dass die Kinder unseres Stadtteils, wenn sie denn keine Gymnasialempfehlung haben, auf eine HR-Schule müssen und darauf vertröstet werden, dass ja die Stadtteilschule ohnehin komme. Wo bleibt da die viel beschworene Wahlfreiheit der Eltern?
Liebe Frau Goetsch, ist Ihnen diese prikäre Situation unseres Stadtteils bekannt ? Welches Vorgehen empfehlen sie mir, um auch für meine Tochter eine wirkliche Schulwahl treffen zu können?
Mit freundlichen Grüßen, Renate Götze
Sehr geehrte Frau Götze,
entschuldigen Sie, dass ich Ihnen erst heute schreibe - die Anmelderunde ist ja inzwischen abgeschlossen und vielleicht haben Sie ja auch schon eine Rückmeldung für Ihre Tochter.
Grundsätzlich gilt in Hamburg nach wie vor das Elternwahlrecht - d.h. sie haben ein Recht darauf, für Ihre Tochter einen Platz an einer Gesamtschule zu bekommen. Entscheidend dabei ist jedoch nicht, ob eine Schule eine Oberstufe hat oder nicht. Niemand kann Sie jedoch zwingen, Ihr Kind an einem Gymnasium oder an einer H-/R-Schule anzumelden. Jedoch haben Sie kein Recht auf eine bestimmte Schule, der von Ihnen oder Ihrer Tochter gewünschten Schulform - allerdings gilt als gerichtsfestes Kriterium die Entfernung Ihrer Wohnung zur gewünschten Schule. Wenn Ihre Tochter nicht in die von Ihnen am nächsten gelegene Gesamtschule gehen soll, dann wird entscheidend sein, ob diese Schule ihre Aufnahmekapazität bereits mit Anmeldungen aus dem näheren Umfeld erreicht hat. Wahrscheinlich ist die Entscheidung für Ihre Tochter bei Ihnen nun bereits gefallen, falls Sie doch noch Fragen haben sollten, können Sie sich auch gerne telefonisch bei mir melden.
Viele Grüße
Christa Goetschht.