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Michael Theurer
Antwort von Michael Theurer
FDP
• 16.12.2022

Für die Installation von Photovoltaikanlagen auf Bestandsgebäuden ist in aller Regel eine bauliche Veränderung erforderlich. Da es sich bei einem Hausdach um ein höchstrichterlich entschiedenes Gemeinschaftseigentum handelt, ist die Zustimmung einer Mehrheit der Eigentümergemeinschaft erforderlich.

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