Die Nutzung von Mobiltelefonen im Deutschen Bundestag kann nicht ohne weiteres verboten werden. Die Abgeordneten verfügen über ein „freies Mandat“, das in Artikel 38 Abs. 1 S. 2 des Grundgesetzes verankert ist
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Der Deutsche Bundestag ist nicht verpflichtet, verfassungswidrigen Gesetzentwürfen und Anträgen zuzustimmen und somit zu beschließen.
Deshalb gibt es in den Fraktionen auch Sprecherinnen und Sprecher zu bestimmten Themenbereichen, die uns informieren und mit denen wir uns austauschen, wenn Anfragen an alle Abgeordneten gleichzeitig gemailt werden.
Selbstverständlich gehört es zu den unbestrittenen parlamentarischen Rechten jeder Fraktion, die erforderliche Beschlussfähigkeit feststellen zu lassen. Unparlamentarisch war aber in der Tat, dass dann einige Abgeordnete der AfD, die sich vor dem Hammelsprung im Plenarsaal befanden, nicht an dem Hammelsprung teilgenommen und sich nicht haben zählen lassen.
An der Debatte im Bundestag zum Beschluss des BVerfG zur Aufsetzung des GEG am 7. Juli 2023 habe ich teilgenommen.