Frage von Anneke S. • 09.04.2022
Antwort von Ophelia Nick Bündnis 90/Die Grünen • 23.06.2022
Ich habe nach meinem Gewissen entschieden und mich enthalten, weil beide Seiten berechtigte Argumente vorgebracht haben
Ich habe nach meinem Gewissen entschieden und mich enthalten, weil beide Seiten berechtigte Argumente vorgebracht haben
bei der parlamentarischen Abstimmung über eine Impfpflicht handelte es sich um eine Gewissensentscheidung, die ich nach langem Ringen gegen eine Impfpflicht getroffen habe.
In der Abstimmung zur Impfpflicht habe ich mich zu dem Gruppenantrag für eine Impfpflicht ab 60 Jahren enthalten.
Eine Impfpflicht ab 18 Jahren halte ich auch nach wie vor für sinnvoll und richtig.
Mit einer allgemeinen Impfpflicht tue ich mich allerdings schwer, denn diese wäre ein gravierender Grundrechtseingriff