Die Menschen in Deutschland haben die Corona-Maßnahmen seit mehr als zwei Jahren sehr gewissenhaft mitgetragen und umgesetzt.
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Als Union sind wir der Meinung, dass ein Impfvorsorgegesetz deutlich effektiver im Kampf gegen Covid-19 ist, als eine nicht durchdachte Impfpflicht, da es bei unserem Vorschlag sowohl ein Impfregister, als auch einen gestuften Impfmechanismus geben würde, der je nach epidemischer Lage greifen kann.
Hinsichtlich der weiteren Reaktionen auf die Pandemie ist es aus meiner Sicht wichtig, behutsam und ausgewogen vorzugehen, denn immer wird mit Maßnahmen auch in Grundrechte eingegriffen.
Nachdem sich abgezeichnet hatte, dass die Bundesregierung keinen Gesetzentwurf für eine Impflicht vorlegen wird, haben wir Anfang des Jahres als CDU/CSU-Bundestagsfraktion einen eigenen Vorschlag eingebracht, der überhaupt erst einmal die praktischen und rechtlichen Voraussetzungen für eine Impfpflicht geschaffen hätte, nämlich ein Impfvorsorgegesetz.
Das Bundesverfassungsgericht hat am 19.5.22 die Verfassungsmäßigkeit der einrichtungsbezogenen Impfpflicht neu bewertet und sie für verfassungsgemäß gehalten.
ich haben dem Antrag „Impfvorsorgegesetz – Ein guter Schutz für unser Land“ sowie dem „Gesetz zur Pandemievorsorge durch Aufklärung, verpflichtende Impfberatung und Immunisierung der Bevölkerung gegen SARS-CoV-2“ zugestimmt, da die Regelungen zu mehr Impfschutz geführt hätten.