(...) Die Unterstellung von Salvia divinorum unter das Betäubungsmittelrecht dient dem Ziel, das Ausmaß an Gesundheitsgefährdungen zu verringern. Eine Aufnahme von Salvia divinorum unter das Betäubungsmittelrecht verletzt nach meiner Auffassung weder die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses noch eine ungestörte Religionsausübung. (...)
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(...) Bezüglich Ihrer zweiten Frage, "wie die von ihrer Regierung beschlossenen Maßnahmen zur Drogenprävention und Gesetzeslage beschlossen werden", finden Sie in Abschnitt VII des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland eine ausführliche Beschreibung zur "Gesetzgebung des Bundes". Darüber hinaus habe ich mich in diesem Forum mehrfach, zuletzt am 29.01.2008, zum derzeit von mir ausgeübten Amt der Drogenbeauftragten der Bundesregierung geäußert. (...)
(...) Salvia divinorum ist eine Pflanze, die psychoaktive Wirkstoffe enthält. Ihr Hauptwirkstoff ist das Salvinorin A, ein Diterpen, das schon in geringen Mengen eine starke halluzinogene Wirkung haben kann. (...)
(...) zu Ihrem Punkt b), "Kneipen werden zu Vereinsheimen": Die Umwandlung einer Kneipe in einen eingetragenen Verein ist derzeit noch legal und legitim, zugleich meiner Meinung nach - wie man es auch dreht und wendet - dennoch eine de-facto-Umgehung des Passivraucherschutzgesetzes, denn so war das meiner Wahrnehmung nach nicht gedacht, dass man in einer de-facto-Kneipe Mitglied oder - sehr kreativ - "Tagesmitglied" werden kann, ohne einen Beitrag zu bezahlen oder gegen einen symbolischen Beitrag, und dort weiterrauchen kann - die Kneipe bleibt dann nämlich, was sie war, nämlich eine Kneipe und nicht ein "echtes" Vereinsheim. Ausgenommen werden sollten "echte" Vereinsheime bestehender Vereine mit wirklich relativ geschlossenen Gesellschaften. (...)