(...) Manchmal muss der Einzelne auch vor einer uninformierten Selbstentscheidung geschützt werden, dies ist auch eine allgemein anerkannte Grundlage unserer Gesellschaft. Die Grenze zwischen notwendigem Schutz und Entmündigung ist die schwierige Aufgabe, vor allem, wenn Sie bedenken, dass die Lobbyisten der legalen Suchtmittelindustrie ein Interesse daran haben, dass die Entscheidung aufgrund einer anderen Faktenlage statt findet. (...)
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(...) Schlafstörungen beim Aufhören), aber es kann eine gravierende psychische Abhängigkeit entstehen. Abhängiger Cannabiskonsum bedeutet eine starke Einschränkung der Lebensqualität, auch wenn viele Kiffer sich das nicht gerne eingestehen wollen. Anders als bei anderen Drogen sind die Auswirkungen bei Cannabisabhängigkeit weniger auffällig, sind versteckter und uneindeutiger. (...)
(...) Hinsichtlich Ihres an mich gerichteten Vorwurfs, "mit dem Mechanismus ´Angst´ und mit [nicht] wahren Zahlen zu argumentieren", möchte ich auf die erwiesene Kompetenz der Wissenschaftler des Deutschen Krebsforschungszentrums verweisen. Ich finde es bedauerlich, dass es manchem Raucher schwer zu fallen scheint, eine in begrenztem Umfang verordnete Rücksichtnahme auf "nicht rauchwillige" Mitmenschen zu akzeptieren. (...)
(...) Der Bundesgesetzgeber kann zwar den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung, nicht aber den der privaten Krankenversicherung festlegen. Denn die private Krankenveprivate Krankenversicherungschaft des öffentlichen Rechts (wie die gesetzliche Krankenversicherung), sondern unterliegt dem individuellen Vertragsrech, d.h., der Gesetzgeber darf den im Tarif festgesetzten Leistungsumfang der einzelnen Versicherten in der privaten Krankenversicherung weder ausweiten noch einschränken, es ist daher eine individuelle Entscheidung einer jeden privaten Krankenversicherung, im Rahmen des Tarifs ihren Versicherten bei einem Besuch einer Selbsthilfegruppe finanziell zu unterstützen. (...)