![Jörg Behlen Portrait von Jörg Behlen](/sites/default/files/styles/politician_teaser_xsmall/public/politicians-profile-pictures/behlen_1.jpg?itok=QB81wpb9)
(...) Wenn Versicherte besondere Therapierichtungen wünschen, wäre es ein Leichtes einen Wahltarif anzubieten. Doch diese Freiheiten verwehren die Volksparteien CDU und SPD. Die FDP fordert mehr Freiheit zur Entscheidung. (...)
(...) Wenn Versicherte besondere Therapierichtungen wünschen, wäre es ein Leichtes einen Wahltarif anzubieten. Doch diese Freiheiten verwehren die Volksparteien CDU und SPD. Die FDP fordert mehr Freiheit zur Entscheidung. (...)
(...) - Das SGB V schließt in Bezug auf die Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen die besonderen Therapierichtungen explizit nicht aus. Mit der Gesundheitsreform 2007 haben die Krankenkassen zudem die Möglichkeit erhalten, ihren Mitgliedern auch Leistungen im Bereich der besonderen Therapierichtungen über entsprechende Wahltarife anzubieten. Damit können gesetzlich Versicherte neben der klassischen Schulmedizin auf Wunsch auch Leistungen z.B. der Naturheilmedizin mit Ihrer Kasse abrechnen. (...)
(...) Als Oppositionspartei haben wir den Antrag gestellt, die Zuzahlungen für Medikamente aufzuheben.Die Abschaffung der Erstattungsfähigkeit für nichtverschreibungsfähige Medikamente halten wir fürfalsch und haben deren Rücknahme gefordert. (...)
(...) Veronica Carstens sei erlaubt - den Naturheilmitteln und der Naturheilmedizin seit jeher große Bedeutung beigemessen und dafür Sorge getragen, dass die besonderen Therapierichtungen nicht gänzlich aus dem Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung ausgeschlossen wurden. Dass wir auch in Zukunft der Naturheilmedizin einen besonderen Stellenwert einräumen, zeigt sich daran, dass wir uns für den weiteren Ausbau von Bonus-Modellen, Wahl- und Selbstbehalttarifen einsetzen. Diese geben den Versicherten die Möglichkeit, über den bisherigen Versorgungsumfang hinaus, Leistungen, zum Beispiel Naturheilverfahren, hinzuzuwählen. (...)
(...) Ich will Ihnen nur einige Beispiele nennen: Es ist ein Fortschritt, das jetzt viele bislang unversicherte Menschen in ihre frühere Krankenversicherung zurückkehren können. Es ist gut, dass insbesondere sozial schwache Menschen dringend notwendige Mutter-Vater-Kind-Kuren in Anspruch nehmen können und dieser Leistungsanspruch nicht mehr vom Wohlwollen einzelner Krankenkassen oder den eigenen Argumentationskünsten abhängig ist. Es ist richtig, das jetzt ein gesetzlicher Anspruch auf alle von der ständigen Impfkommission empfohlenen Impfungen besteht. (...)