Frage an Clemens Binninger von Norbert Dr. G. bezüglich Gesundheit
Vor dem Hintergrund der der Bundestagswahl fünf Fragen an die Politik:
1.Wie fördert Ihre Partei den seit 1976 im deutschen Gesundheitswesen verankerten Methodenpluralismus in der Medizin?
2.Unterstützt Ihre Partei unser Anliegen, Experten der gesetzlich anerkannten „besonderen Therapierichtungen“ im Gemeinsamen Bundesausschuss (G-Ba) mitwirken und mitentscheiden zu lassen?
3.Setzt sich Ihre Partei für die volle Verfügbarkeit der Arzneimittel der „besonderen Therapierichtungen“ ein? Falls nein, warum nicht?
4.Was plant Ihre Partei für die Wiedereinführung der vor 2004 gewährten Erstattung der nichtverschreibungspflichtigen Arzneien zu tun?
5.Wird Ihre Partei für eine gerechtere Verteilung der staatlichen Forschungsgelder sorgen, so dass in Zukunft auch die „besonderen Therapierichtungen“ den ihr zustehenden Anteil erhalten?
(Quelle: “Bündnis Selbstbestimmung in der Medizin”)
Sehr geehrter Herr Dr. Guggenbichler,
gerne beantworte ich Ihre Fragen.
Zu Ihrer ersten Frage: Die CDU setzt sich seit jeher für die freie Arztwahl und für die Therapiefreiheit der Ärzte ein und wird dies auch weiterhin tun. Sie hat - der Hinweis auf Frau Prof. Dr. med. Veronica Carstens sei erlaubt - den Naturheilmitteln und der Naturheilmedizin seit jeher große Bedeutung beigemessen und dafür Sorge getragen, dass die besonderen Therapierichtungen nicht gänzlich aus dem Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung ausgeschlossen wurden. Dass wir auch in Zukunft der Naturheilmedizin einen besonderen Stellenwert einräumen, zeigt sich daran, dass wir uns für den weiteren Ausbau von Bonus-Modellen, Wahl- und Selbstbehalttarifen einsetzen. Diese geben den Versicherten die Möglichkeit, über den bisherigen Versorgungsumfang hinaus, Leistungen, zum Beispiel Naturheilverfahren, hinzuzuwählen. Damit wollen wir dem Wunsch vieler Versicherter Rechnung tragen, Leistungen der Naturheilmedizin zu Lasten einer Krankenkasse abrechnen zu können.
Zu Ihrer zweiten Frage: Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) ist ein Gremium der gemeinsamen Selbstverwaltung von Ärzten, Krankenhäusern und Krankenkassen. Während der Gesetzgeber den Rahmen vorgibt, ist es die Aufgabe der Selbstverwaltung, diesen Rahmen auszufüllen und für die alltagspraktische Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben zu sorgen. Aufgabe des G-BA ist es, zu konkretisieren, welche ambulanten oder stationären Leistungen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sind.
Unter der Überschrift "Vorfahrt für die Selbstverwaltung" hat die Politik bewusst nur den Rahmen über die Struktur und die Mitglieder des Gemeinsamen Bundesausschusses vorgegeben. Wenn man diesen Grundsatz ernst nimmt, kann die Politik auf der anderen Seite nicht bestimmen, welcher Fachrichtung einzelne Mitglieder des B-GA angehören müssen.
Zu Ihrer dritten Frage: Wie bereits ausgeführt, setzt sich die Union seit jeher für die freie Arztwahl und für die Therapiefreiheit der Ärzte ein und wird dies auch weiterhin tun. Dazu gehört auch die Verfügbarkeit der Arzneimittel der "besonderen Therapierichtung" im Rahmen notwendiger Gesetze und Vorschriften.
Zu Ihrer vierten Frage: Ein stabiles finanzielles Fundament, wie es CDU und CSU mit der Gesundheitsreform 2007 geschaffen haben, versetzt die Krankenversicherung in die Lage, die notwendige medizinische Versorgung für kranke Menschen, vor allem chronisch Kranke sicherzustellen. Aber klar ist auch, dass wir auch in Zukunft nicht auf eine sozialverträgliche und damit begrenzte Selbstbeteiligung verzichten können.
Da die Ausgaben der GKV für Arzneimittel in den vergangenen Jahren überproportional angestiegen sind, mussten auch bei der Arzneimittelversorgung Einsparmaßnahmen ergriffen werden, um das deutsche Gesundheitssystem leistungsfähig und bezahlbar zu halten. Dies gilt auch für die nicht verschreibungspflichtigen Arzneimittel, die bereits vor der Reform zu zwei Dritteln von den Patienten ohne Kassenrezept selbst gekauft wurden. An der geltenden Regelung wollen wir auch weiterhin festhalten.
Zu Ihrer fünften Frage: Die Forschung an Arzneimitteln der Komplementärmedizin ist für viele Universitätskliniken nicht attraktiv genug und für die betroffenen pharmazeutischen Hersteller oft zu aufwändig. Deshalb ist es Aufgabe der Politik, Rahmenbedingungen zu schaffen, damit für Arzneimittel der Komplementärmedizin eine Chance zur Durchführung von klinischen Studien besteht. Erste Ansätze dazu gibt es bereits, wie beispielsweise die Professur zur Komplementärmedizin an der Berliner Charité.
Mit freundlichen Grüßen
Clemens Binninger