![Ralph Lenkert Portrait von Ralph Lenkert](/sites/default/files/styles/politician_teaser_xsmall/public/politicians-profile-pictures/portrait_ralph_lenkert.jpg?itok=X49CRPKS)
(...) die Ampelkennzeichnung kann zur einfacheren Verbraucherinformation eingesetzt werden. Allerdings muss verhindert werden, dass diese die bisherigen Kennzeichnungen zu Inhaltsstoffen ersetzt. (...)
(...) die Ampelkennzeichnung kann zur einfacheren Verbraucherinformation eingesetzt werden. Allerdings muss verhindert werden, dass diese die bisherigen Kennzeichnungen zu Inhaltsstoffen ersetzt. (...)
(...) Die Union wird sich in jedem Falle für eine übersichtliche Information auf den Verpackungen über Nährwerte, Inhaltsstoffe und Abdeckung des Tagesbedarfs auf der Grundlage einheitlicher Bezugsgrößen einsetzen. Wir werden zudem die Transparenz bei der Herkunftskennzeichnung von Lebensmitteln verbessern. Das gilt auch für das Biosiegel. (...)
(...) Das 2002 neu gefasste Arzneimittelgesetz , welches die Beweislast die bis dato alleinig bei den geschädigten Patienten lag gerechter verteilen sollte, entpuppt sich in der Praxis als zu verklausuliert und mit zu vielen Ausnahmen und Hintertürchen, als dass eine erfolgreiche Klage aus Patientensicht möglich wäre. Die Voraussetzungen für eine Umkehr der Beweislast sind unmöglich von Patienten zu erfüllen. Daher ist eine völlige Neufassung des Arzneimittelgesetztes zugunsten der Patienten aus meiner Sicht unumgänglich. (...)
(...) Das Solidarprinzip ist weiterhin unzureichend umgesetzt, die finanziellen Lasten bleiben ungleich verteilt. Eine Bürgerversicherung, die sämtliche Einkommensarten berücksichtigt, die ohne Beitragsbemessungsgrenze auskommt, ohne Abwahlmöglichkeit für Finanzstarke auskommt und sämtlichen Bürgern Schutz bietet, dies wäre ein solidarischer Zukunftsentwurf einer gesetzlichen Krankenversicherung. Im Hinblick auf Ihre zweite Fragestellung sei mir an dieser Stelle der Hinweis gestattet, dass die von mir skizierte Bürgerversicherung nicht als zentral geführte Einheitsversicherung zu verstehen ist. (...)
(...) 1 % des Bruttoeinkommens erreicht wurde. Für ALG-II-Bezieher würde dies für das Jahr 2009 einen Betrag von 84,24 EUR (2 % von 351,- EUR x 12 = 4.212,- EUR) und bei chronisch Kranken 42,12 EUR (1 % von 4.212,- EUR) jährlich bedeuten. Ist diese Summe erreicht, kann man sich von weiteren Zuzahlungen von der Krankenkasse befreien lassen. (...)