Frage an Uda Heller von Denis B. bezüglich Gesundheit
Warum ist es nicht möglich chronisch Kranken die Zahlung der Praxisgebühr zu ersparen wenn sie nur ihre Medikamente holen und eine Behandlung durch den Arzt nicht nötig ist? Es würde sicherlich dazu beitragen die ohnehin große Belastung dieser kranken Menschen (ich gehöre auch dazu) erheblich zu verringern. Als HartzIV-Empfänger bleibe ich trotz der Zahlung dieser Praxisgebühr unterhalb der Befreiungsgrenze, das Geld ist weg und es ist nicht mein Geld sondern es handelt sich hier ja ohne Zweifel auch um Steuergelder. Zu HartzIV würden mir noch andere Fragen einfallen aber das würde zu weit führen.Ich bin durchaus politikinteressiert aber manchmal vergehts einem dann trotzdem.
Sehr geehrter Herr Denis Böttger,
ich danke Ihnen für Ihren Impuls zum Thema Gesundheit.
Derzeit stellt sich die Situation wie folgt dar. Patienten können sich von der Praxisgebühr befreien lassen, sobald die vorgeschriebene Belastungsgrenze von 2 % bzw. 1 % des Bruttoeinkommens erreicht wurde. Für ALG-II-Bezieher würde dies für das Jahr 2009 einen Betrag von 84,24 EUR (2 % von 351,- EUR x 12 = 4.212,- EUR) und bei chronisch Kranken 42,12 EUR (1 % von 4.212,- EUR) jährlich bedeuten. Ist diese Summe erreicht, kann man sich von weiteren Zuzahlungen von der Krankenkasse befreien lassen. Für die Belastungsgrenze werden die Zuzahlungen von Praxisgebühr, Medikamentenzuzahlungen und Krankenhauszuzahlungen zusammengerechnet. Alle anderen Zuzahlungen sowie rezeptfreie Medikamente werden nicht bei der Berechnung der Belastungsgrenze berücksichtigt. Mehr als diese 42,12 EUR pro Jahr brauchen Sie als chronisch Kranker also nicht zu bezahlen.
Sollten Sie noch weitere Fragen zur Hartz-IV-Gesetzgebung haben, sind Sie herzlich zu einem persönlichen Gespräch mit mir eingeladen. Statt über die Internetplattform "abgeordnetenwatch.de" zu kommunizieren, bevorzuge ich direkten Kontakt mit den Bürgern meines Wahlkreises in meinen Bürgersprechstunden.
Mit freundlichen Grüßen
Uda Heller, MdB.