Die Kontaktnachverfolgung ist keine Aufgabe des Landes, sondern der örtlichen Kreisgesundheitsämter.
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Bislang basiert keiner der Impfstoffe, die die Kriterien für eine Zulassung in der EU erfüllt haben, auf geschwächten oder abgetöteten SARS-CoV-2-Erregern. Jedoch befinden sich verschiedene Impfstoffe noch in der Entwicklungs- bzw. Zulassungsphase. So wird derzeit beispielweise auch der „COVID-19 Vaccine (Vero Cell) Inactivated“-Impfstoff von Sinovac Life Sciences, der auf abgetöteten Erregern basiert, auf eine Zulassung in der EU geprüft.
Mit dem Gesetz soll Erwachsenen künftig der Besitz von bis zu 50 Gramm Cannabis für den Eigenkonsum im privaten Raum erlaubt werden. Im öffentlichen Raum soll die Höchstgrenze bei 25 Gramm liegen.
hier wagen wir keine juristische Prognose.
Stand jetzt gibt es darüber hinaus in Deutschland auch keine generelle Impfpflicht, sondern bisher nur für bestimmte, besonders exponierte Berufsgruppen. Daher ist eine solche von Ihnen angesprochene Grenze auch nicht zu benennen.