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Es ist eine sehr schwierige ethische Entscheidung, die sich kein Abgeordneter leicht macht. Daher gab es zu dieser Frage eine Gewissensabstimmung der Mitglieder des Deutschen Bundestages, das heißt, dass Abgeordnete dabei nur ihrem Gewissen folgen müssen.
In unserem Wahlprogramm schreiben wir, dass die Neuregelung in einer freien Abstimmung erfolgen soll. Bei sogenannten Gewissensentscheidungen ist dies üblich.
Unser Wahlprogramm sieht eine Regulierung durch offene Abstimmung vor. Nach dem Scheitern der beiden Anträge bleibt der Regulierungsbedarf bestehen.
Der Grund hierfür ist aber nicht einfach Gewohnheit, sondern die Erwägung, dass es sich um echte Gewissensfragen handelt, die moralische, ethische oder religiöse Aspekte berühren und bei denen es keine einheitlichen Meinungen innerhalb der Fraktionen gibt