Frage von Oliver G. • 18.08.2023
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Antwort von Tobias Vogt CDU • 18.08.2023
Bei nicht ausreichender Begründung und Faktenlage, kann ein Verbotsverfahren scheitern und richtet damit noch größeren Schaden an.
Bei nicht ausreichender Begründung und Faktenlage, kann ein Verbotsverfahren scheitern und richtet damit noch größeren Schaden an.
Ich vertraue der Arbeit des Bundesamtes für Verfassungsschutz.
Bei dem Gedanken an ein Parteiverbot muss man allerdings bedenken, dass dieses das schärfste Schwert und das letzte Mittel in unserer wehrhaften Demokratie ist.
Eine Prüfung der AfD auf ihre Verfassungstreue findet bereits statt, bereits 2019 wurde die Bundespartei als "Prüffall" geführt und gilt seit März 2021 als "Verdachtsfall des Rechtsextremismus."