Ein Parteiverbotsverfahren hat zum Schutz der Demokratie hohe Hürden, der Ausgang kann daher nicht vorhergesagt werden. Wir müssen der AfD politisch begegnen.
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Antisemitismus und Extremismus haben in der CDU genauso wie in unserer Schwesterpartei CSU keinen Platz und daran wird sich auch in Zukunft nichts ändern
Ein Parteienverbot ist ein Instrument unserer Rechtsordnung, das von den Vätern und Müttern des Grundgesetzes als wichtiges Werkzeug der wehrhaften Demokratie in die Verfassung aufgenommen wurde. Für Verbotsverfahren gibt es jedoch aus gutem Grund erhebliche verfassungsrechtliche Hürden, weshalb ein Verbotsantrag auf einer soliden rechtlichen Basis stehen muss.
Ein nüchterner Blick auf die Probleme in unserem Land muss uns zu vernünftiger und ausgewogener Politik bewegen. Das ist mein Ziel: Die AfD aus der Mitte heraus wieder klein zu machen.
Die fortschreitende Radikalisierung hat das Bundesamt für Verfassungsschutz veranlasst, die AfD-Bundespartei bereits im Jahr 2021 als „Verdachtsfall“ einzustufen und unter Beobachtung zu stellen.