Sie beziehen sich auf einen Antrag der CDU im Thüringer Landtag, welcher in der 45.KW / 2022 mit den Stimmen der AfD Thüringen angenommen wurde. Ihrer Aussage, dass es hier zu einer Kooperation zwischen thüringischer CDU und thüringischer AfD kam, kann ich nur entschieden widersprechen. Weder bei der Erstellung, noch bei der Einbringung des Antrages kam es zu einer Zusammenarbeit zwischen thüringischer CDU und thüringischer AfD.
Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch.de
In den von Ihnen beschriebenen Fällen wird ein Mietpreisdeckel keine Hilfe sein, da es bei dem was Sie beschreiben scheinbar eher, um es mal unverblümt auszudrücken, um Beschiss bei Nebenkostenabrechnungen geht.
Die Mehrheit des Bundestages lehnt aber derzeit einen Mietpreisdeckel ab. Ich stimme Ihnen aber zu, dass er dringend notwendig wäre.
Bei Problemen mit Betriebs- und Nebenkostenabrechnungen möchte ich Sie gerne auf die Verbraucherzentrale und ihr Beratungsangebot hinweisen.
Die Kräfteverhältnisse im Bundestag aber auch innerhalb der Regierungskoalition sind leider auch in dieser Legislatur so, dass Änderungen des Mietrechts zu Gunsten eines besseren Schutzes von Mieter:innen vor steigenden Mieten, überteuerten Betriebskosten oder Verdrängung durch Modernisierungsmaßnahmen nur schwer möglich sind
Die Thüringer Mietpreisgrenzverordnung gilt seit dem 31.03.2016 und sollte ursprünglich bis zum 31.01.2021 gelten. Nun hat das Thüringer Kabinett aber beschlossen, diese auslaufende Regelung bis Ende 2025 zu verlängern.