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Filiz Polat
Antwort von Filiz Polat
Bündnis 90/Die Grünen
• 07.07.2024

seit dem Inkrafttreten des neuen Staatsangehörigkeitsrechts am 27. Juni 2024 führt die Annahme einer fremden Staatsangehörigkeit auf Antrag nicht mehr zum Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit.

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