Man konnte dann eben nur nicht eingebürgert werden in Deutschland. Ob man aber mit einem, zwei oder mehr ausländischen Pässen in Deutschland lebt, macht keinen Unterschied.
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Solange Sie die nötigen Voraufenthaltszeiten (in der Regel 5 Jahre - dazu zählen auch Zeiten während des Studiums), das Sprachniveau (B1), die Lebensunterhaltssicherung (eigenständige Lebensunterhaltssicherung ohne Bezug von SGB II- oder SGB-XII-Leistungen - wie gesagt ohne Mindestbeschäftigungszeit) und die weiteren Voraussetzungen (wie Straffreiheit und erfolgreicher Absolvierung eines Integrationskurses) erfüllen.
Die Bleibeperspektive ist ein wichtiges Thema, für das ich mich einsetze. Wir diskutieren zur Zeit unterschiedliche Modelle.
Ich stimme Ihnen zu: Menschen, die aus der Ukraine geflohen sind und hier in Deutschland Schutz gefunden haben, brauchen eine sichere Aufenthaltsperspektive, die über den vorübergehenden Schutz hinaus geht
Den Prozess an sich können Sie theoretisch schon starten. Es ist aber wichtig, dass Sie Ihre alte Staatsangehörigkeit nicht annehmen bis zum 27. Juni. Sonst verlieren Sie die deutsche.