
Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch.de


Sie sprechen an, dass es Fälle gibt, in denen Menschen keinen gültigen Reisepass besitzen und diesen auch nicht auf zumutbare Art und Weise besorgen können. Um dieser Situation gerecht zu werden, hat das Bundesverwaltungsgericht das sogenannte Stufenmodell entwickelt, um im Einzelfall auch durch andere amtliche oder nicht-amtliche Dokumente (inkl. abgelaufenen Reisepässen) oder sogar durch den Vortrag zur persönlichen Lebensgeschichte (beispielsweise auch mit Zeugenaussagen) die eigene Identität nachzuweisen



Ja, die deutschen Behörden prüfen den vorherigen Aufenthaltsort der Schutzsuchenden. Nur jene Ukrainerinnen und Ukrainer erhalten einen Schutzstatus, deren Wohnsitz bei Ausbruch des Krieges im Februar 2022 in der Ukraine lag. Darüber entscheiden die Ausländerbehörden.
