Frage von Mohab O. • 29.05.2023
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Antwort von Hakan Demir SPD • 12.06.2023
Die 5 Jahre Aufenthaltszeit eines Elternteils müssen bei Geburt des Kindes erfüllt sein, ein nachträgliches Erreichen der 5 Jahre ist nicht möglich.
Die 5 Jahre Aufenthaltszeit eines Elternteils müssen bei Geburt des Kindes erfüllt sein, ein nachträgliches Erreichen der 5 Jahre ist nicht möglich.
Sie können sich vorstellen, dass ich mich als Sozialdemokrat nicht über das Ergebnis freue.
Sie könnten also die australische Staatsangehörigkeit beantragen und bei Inkrafttreten der Staatsangehörigkeitsreform hier in Deutschland (die es erlaubt, mehrere Pässe zu besitzen) die australische annehmen.
Der Referentenentwurf kommt nun Ende Juni endlich ins Kabinett. Ich rechne damit, dass wir im Herbst die Gesetzesreform beschließen werden und die doppelte Staatsbürgerschaft damit in Kraft tritt.