für eventuelle Nachzahlungen sind und waren keine Rechtsmittel erforderlich. Darauf hatte das Finanzministerium ausdrücklich verzichtet.
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Dieses Hindernis möchten wir durch unsere Gesetzesnovelle ändern und grundsätzlich den Besitz von mehreren Staatsangehörigkeiten zulassen, ohne Erfordernis einer Genehmigung
Nein
Abgesehen davon wissen Sie ja sicher, dass Deutschland seine Beamtenbesoldung gerade überarbeitet.
Die letzte Landesregierung von SPD und CDU hatte noch kurz vor der Landtagswahl eine Anpassung des Besoldungsrechts auf den Weg gebracht (siehe Presseinformation des Nds. Finanzministeriums: https://www.mf.niedersachsen.de/startseite/aktuelles/presseinformationen/landtag-beschliesst-neuregelung-des-niedersachsischen-besoldungsrechts-215591.html). Damit wurden u.a. zum 01.12.2022 die Bezüge der Beamtinnen und Beamten, Richterinnen und Richter sowie der Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger um 2,8 Prozent angehoben.
Die Verordnung ist auf dem Weg und befindet sich derzeit in laufenden Verfahren. Sie ist geltendes Gesetz und ist dementsprechend umzusetzen.