![Sandra Bubendorfer-Licht Portrait von Sandra Bubendorfer-Licht](/sites/default/files/styles/politician_teaser_xsmall/public/politicians-profile-pictures/DSC06601_0.jpg?itok=4xmHy-Os)
Festzuhalten ist, dass das Bundesverfassungsgericht dem Gesetzgeber durchaus einen Spielraum dahingehend zuerkannt hat, wie die tatsächlichen Wohnkosten von Beamtinnen und Beamten zu bemessen sind.
Festzuhalten ist, dass das Bundesverfassungsgericht dem Gesetzgeber durchaus einen Spielraum dahingehend zuerkannt hat, wie die tatsächlichen Wohnkosten von Beamtinnen und Beamten zu bemessen sind.
Das Bundesverfassungsgericht hat dem Gesetzgeber sehr enge Vorgaben auferlegt. Diese Vorgaben müssen im anstehenden Gesetzgebungsverfahren umgesetzt werden.
Meinem Kenntnisstand nach ist der Referentenentwurf in der letzten Woche an Verbände und alle beteiligten Ressorts zur Abstimmung gegeben worden. Daher ist es noch zu früh, zu konkreten inhaltlichen Vorschlägen Stellung zu beziehen.
Kern der Änderung soll sein, eine amtsangemessene Alimentation der Beamten zu verwirklichen, indem das vom BVerfG definierte Mindestabstandsgebot der Alimentation zum Grundsicherungsniveau gewahrt wird.