Frage von Pascal K. • 16.05.2023
Antwort ausstehend von Ulrike Täck Bündnis 90/Die Grünen
Wir haben die pauschale Forderung nach Erhöhung in jeder Gemeindevertretung in den Kompromiss umgewandelt, diese Schwelle erst bei größeren Kommunen (ab 31 Personen) anzusetzen und statt auf 4 nur auf 3 Personen.
Wir haben die Erkenntnisse aus den öffentlichen Anhörungen im Innen- und Rechtsausschuss in unseren Entwurf eingearbeitet. Dabei haben wir den Wunsch der kommunalen Spitzenverbände aufgenommen, dass das Land die Größe der Fraktionen festlegen soll.
Kommunalfraktionen ab 2 Personen können kurzfristig gebildet werden und verursachen jeweils erheblichen Verwaltungsaufwand durch die Umbesetzung der Ausschüsse.
Die Anhebung der Fraktionsstärke ist kein originär grünes Vorhaben. Im Rahmen der Kompromissfindung haben wir zugestimmt.