Der Entwurf zum Vierten Dienstrechtsänderungsgesetz ist zur Aussprache und Beschlussfassung in der Plenarsitzung kommende Woche (05.07.2023) vorgesehen.
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Das BBVAngG soll dann im Anschluss daran nach der Sommerpause im Herbst kommen.
Heute hat das Präsidium die Tagesordnung der Plenarsitzung für den 5. Juli festgelegt.
Ich bedaure, dass ich dazu an dieser Stelle nichts Verbindliches sagen kann, da das Verfahren noch nicht abgeschlossen ist und sich sowohl bis zum Kabinettbeschluss als auch im parlamentarischen Verfahren Änderungen ergeben können.
Der Mindestabstand der Besoldung zur Grundsicherung wird unterschritten, wenn die Nettoalimentation unter Berücksichtigung der familienbezogenen Bezügebestandteile und des Kindergeldes um weniger als 15 Prozentüber dem Grundsicherungsniveau liegt
In Umsetzung des Tarifabschlusses vom 22. April 2023 auf den Beamtenbereich wird das entsprechende Gesetzgebungsverfahren vorgezogen. Danach wird das Gesetzgebungsverfahren zur Alimentation so schnell wie möglich finalisiert.