Frage von Dennis F. • 04.04.2023
Rückwirkende Zahlung für die amtsangemessene Alimentation (alimentativer Ergänzungszuschlag): Ist es korrekt, dass es für die Beamten auch Rückwirkende Zahlungen gibt wie in den anderen Bundesländern?
Sehr geehrter Herr Amthor,
der Referentenentwurf sieht vor zum 01.07.2023 zu greifen. Ist es korrekt, dass es für die Beamten auch Rückwirkende Zahlungen gibt wie in den anderen Bundesländern?
Ich bin der Meinung, dass der Bund zum 01.06.2021 die Einspruchsfrist ausgesetzt hatte. Bedeutet dies eine Rückwirkende Zahlung bis zu diesem Zeitpunkt?
Vielen Dank für Ihre Zeit und die Beantwortung dieser Frage.
Antwort ausstehend von Philipp Amthor CDU