Hallo Herr Demir, ich habe Anfang Juli einen Termin im türkischen Konsulat bzgl. der Erlangung der türkischen Staatsbürgerschaft neben meiner Deutschen.
Der Bundestag geht ja zu diesem Zeitpunkt in die Sommerpause. Daher müsste das Gesetz ja bereits vor dem Juli verabschiedet sein, oder? Kann ich meinen Termin daher wahrnehmen?
Liebe Grüße
C. Y.
Lieber Herr Y.,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Mehrstaatigkeit wird für alle Menschen möglich sein. Ob sich Ausländer:innen in Deutschland einbürgern lassen, ob Deutsche im Ausland den Pass ihrer neuen Heimat annehmen oder ob frühere Optionspflichtige zusätzlich zum deutschen Pass auch noch den Pass des Landes ihrer Eltern annehmen - Deutschland wird die Mehrstaatigkeit in allen Konstellationen ermöglichen. Somit ist es neben dem geläufigen "Doppelpass" auch möglich, weitere Staatsangehörigkeiten zu haben.
Die Staatsangehörigkeitsreform soll sehr zeitnah in den parlamentarischen Prozess starten. Einen konkreten Termin, wann die Reform umgesetzt wird, gibt es aber noch nicht. Geplant ist eine Umsetzung voraussichtlich im Sommer. Ab diesem Zeitpunkt wären dann zwei (oder mehrere) Staatsangehörigkeiten möglich, ohne die deutsche zu verlieren.
Wenn Sie vorher eine andere Staatsangehörigkeit annehmen (ohne eine Beibehaltungsgenehmigung), dann würden Sie die deutsche Staatsangehörigkeit verlieren. Erst nach Inkrafttreten der Staatsangehörigkeitsreform sind Mehrfachstaatsangehörigkeiten möglich. Wenn Sie die deutsche nicht verlieren möchten, sollten Sie mit der Annahme der türkischen warten, bis die deutsche Reform umgesetzt wurde. In Ihrem Fall wäre eine Verschiebung Ihres Termins ggf. ratsam, da noch kein konkretes Datum des Inkrafttretens genannt werden kann.
Mit freundlichen Grüßen
Hakan Demir