Frage von Andreas L. • 04.08.2023
Antwort ausstehend von Tino Chrupalla AfD
Der Referentenentwurf hat bereits die zweite Runde in der Ressortabstimmung durchlaufen. Als nächster Schritt ist die Kabinettsbefassung geplant.
Meine Intention war, einen Überblick über anstehende Stellenbesetzungen zu bekommen, die maßgeblich Bürokratieabbau vorantreiben können.
das Bundesministerium des Inneren und für Heimat hat im Januar 2023 einen Referentenentwurf zur amtsangemessenen Alimentation vorgelegt:
Die Nachzahlungen betreffen nur (klassische) Beihilfenachzahlungsansprüche, aber eben keine Ansprüche auf die sogenannte Pauschale Beihilfe zur GKV, denn diese zu wählen, wird ja erst ab dem 1.1.2024 ermöglicht.