. Gern würde ich Ihnen ein genaues Datum nennen, das kann ich aber leider nicht. Auch kann ich das von der Kollegin Bahr genannte Datum leider nicht bestätigen.
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BMI hat es aber leider nicht allein in der Hand. Ich bin dennoch zuversichtlich, dass es bald einen Gesetzentwurf der Bundesregierung geben wird.
Einen Termin zur Kabinettbefassung oder zum Beginn des parlamentarischen Verfahrens kann ich Ihnen daher leider nicht konkret nennen. Das Vorhaben ist äußerst komplex und umfangreich, es kommt dabei auf Genauigkeit und sorgfältig begründete Abwägungen an, bei denen wir auch die Entwicklung in den Ländern nicht außer Acht lassen.
ein Nachzahlungsanspruch für zurückliegende Zeiträume besteht für Versorgungsberechtigte mangels gesetzlicher Grundlage nicht.
Die Erstattung von einer Wohnungsbesichtigungsreise für eine Person im Rahmen von Auslandsumzügen wird in der Umzugskostenvergütung des Bundesverwaltungsamtes geregelt.