Frage von Frank A. • 02.02.2024
Antwort von Ulrike Bahr SPD • 20.02.2024
Es ist davon auszugehen, dass das Gesetz voraussichtlich im Sommer 2024 verabschiedet wird.
Es ist davon auszugehen, dass das Gesetz voraussichtlich im Sommer 2024 verabschiedet wird.
Die für die Bundesverfassungsrichter bestehenden Verhaltensleitlinien und weitere Regeln halte ich für ausreichend.
Nein, es bedarf keiner Beibehaltungsgenehmigung mehr.