Wie steht es um die doppelte Staatsbürgerschaft fuer Deutsche, die im Ausland wohnen. Ist eine Beibehaltungsurkunde mit dem neuen Gesetz immer noch notwendig?
Sehr geehrter Herr B.,
vielen Dank für Ihre Frage. Bitte nehmen Sie den in 2./3. Lesung vom Bundestag verabschiedeten Gesetzentwurf anbei zur Kenntnis. Hier heißt es:
"Mit der Aufhebung des § 25 wird der gesetzliche Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit bei einem auf Antrag erfolgenden Erwerb einer ausländischen Staatsangehörigkeit abgeschafft. Damit entfällt zugleich die Genehmigung zur Beibehaltung der deutschen Staatsangehörigkeit (Beibehaltungsgenehmigung), mit der auf Antrag im begründeten Einzelfall der Verlust abgewendet werden konnte. Bei der Aufhebung des § 25 handelt es sich um eine Folgeänderung, die aus der Aufgabe des Grundsatzes der Vermeidung von Mehrstaatigkeit resultiert (vergleiche Begründung zu Artikel 1 Nummer 6 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa Dreifachbuchstabe ddd). Die Abschaffung der gesetzlichen Verlustregelung erleichtert es insbesondere im Ausland lebenden deutschen Staatsangehörigen, die Staatsangehörigkeit ihres Aufenthaltsstaates anzunehmen, ohne hierdurch ihre deutsche Staatsangehörigkeit zu verlieren. Zugleich entfällt ein aufwändiges und für die Antragsteller gebührenpflichtiges Verfahren, um einen solchen Verlust bei Erwerb einer ausländischen Staatsangehörigkeit abzuwenden."
Mit freundlichen Grüßen
Macit Karaahmetoglu, MdB