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Die Einladung von Sachverständigen erfolgt durch den Präsidenten des Landtags nach Benennung durch die Fraktionen.
Bezüglich der Anhörung zur Vorlage 17/2392 hatten die Fraktionen in der Sitzung des Hauptausschusses vom 7.6.2018 sich einvernehmlich darauf geeinigt, dass ein/e Sachverständige/r pro Fraktion benannt werden soll.
Es liegt in der Verantwortung der einzelnen Fraktionen ihre/n Sachverständige/n zu benennen.
Es liegt in der Verantwortung der einzelnen Fraktionen ihre/n Sachverständige/n zu benennen. Vor der Anhörung wird dann lediglich das Tableau der Sachverständigen den Ausschussmitgliedern übermittelt. Welche Fraktion welchen Sachverständigen benannt hat, ist dem Tableau nicht zu entnehmen.
wir befürworten ein Funkzellenabfragen-Transparenz-System und bereiten
aktuell im Arbeitskreis inneres der LINKEN Landtagsfraktion einen Antrag
dazu vor. Dies war bereits Bestandteil unseres 100-Tage-Programms, das wir
nun Schritt für Schritt umsetzen. Es ist noch nicht ganz klar, wann wir den
Antrag einbringen, bisher planen wir ihn für die Plenarsitzung im April, das
kann sich aber auch nochmal leicht verschieben.
Das Berliner System ist nicht optimal. Für Brandenburg wird eine eigene Rechtsgrundlage für die Datenerfassung und die Auskunftsrechte erarbeitet.