Zum der Zeitpunkt der Fragestellung noch nicht MdB gewesen, Ggf. neu zu stellende Anfrage.
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Leider gehen viele Arbeitnehmer davon aus, dass sie in den ersten sechs Monaten noch keinen Urlaub nehmen dürfen. Dies ist jedoch ein Trugschluss, der daher rührt, dass einige Arbeitgeber aufgrund der gesetzlichen Wartezeit eine sechsmonatige Urlaubssperre verhängen.
Bestehende Gesetze für diesen Fall existieren bereits. Ein vorgelagertes Ombudssystem für diese Art von Streitfällen wäre aber wünschenswert und deeskalierend.
Anders als beim Arbeitszeitgesetz wird die Einhaltung des Bundesurlaubsgesetzes nicht behördlich kontrolliert. Es ist aus meiner Sicht erforderlich, dass die Verbreitung von Betriebsräten, die diese Aufgabe als Vertretung der Beschäftigten übernehmen, in Deutschland gestärkt wird.
Viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wissen nicht, dass sie bereits in der Probezeit einen Anspruch auf
Urlaub haben. Dies regelt das Bundesurlaubsgesetz jedoch ganz klar!