Arbeitnehmern, die unter 6 Monate beschäftigt waren, wird häufig der anteilig erworbene gesetzlich zustehende Urlaub verweigert. Was wollen Sie dagegen tun!
Lieber Herr K.
Wie sie richtig bemerkt haben, gibt es einen gesetzlich zustehenden Urlaubsanteil. Kann dieser aus irgendwelchen Gründen nicht in Anspruch genommen werden, sollte dieser finanziell vergütet werden von dem Arbeitgeber. Kommt der Arbeitgeber dem nicht nach, steht Ihnen der Rechtsweg frei, die bestehenden Gesetze existieren bereits, auf deren Grundlage Sie Ihr Recht einfordern können.
Soweit zum Formalen. Da es aber viele Fälle gibt, in denen Gesetze nicht eingehalten werden, und Bürgerinnen und Bürger aus verschiedenen Gründen nicht in der Lage sind, sich auf lange Rechtswege einzulassen, bin ich für die Einrichtung eines Aufsichts- und Ombudssystem. Solche Verfahren sind eine Vorstufe eines gerichtlichen Verfahrens, mit dem Ziel eine gütliche Einigung zu erzielen, professionell begleitet durch eine(n) versierte(n) Fachmann / Fachfrau (könnte eine pensionierte Richterin oder ein pensionierter Richter sein etc..).
Dieses Angebot sollte niederschwellig sein, und auch schon in den ausgehandelten Tarifverträgen von beiden Seiten (Arbeitnehmer und Arbeitgeber) in Form einer Selbstverpflichtung als erster Lösungsweg angestrebt werden. Das würde deeskalierend wirken und außerdem die Gerichte zu einem gewissen Maße entlasten. Es würde das Maß an Lebensenergie und Ärger reduzieren, das wir alle anderweitig einsetzen könnten.
Viele Grüße
Ihr
Michael Krüger