Arbeitnehmern, die unter 6 Monate beschäftigt waren, wird häufig der anteilig erworbene gesetzlich zustehende Urlaub verweigert. Was wollen Sie dagegen tun!
Sehr geehrter Herr K.,
vielen Dank für Ihre Frage, in der Tat ist dies in der Praxis oft ein Problem. Leider gehen viele Arbeitnehmer davon aus, dass sie in den ersten sechs Monaten noch keinen Urlaub nehmen dürfen. Dies ist jedoch ein Trugschluss, der daher rührt, dass einige Arbeitgeber aufgrund der gesetzlichen Wartezeit eine sechsmonatige Urlaubssperre verhängen. Arbeitnehmer erwerben aber auch während der Wartezeit für jeden vollen Monat ein Zwölftel ihres Jahresurlaubs. Die Probezeit in einem neuen Arbeitsverhältnis stellt auch keinen betrieblichen Grund zur Urlaubsversagung dar.
Arbeitgeber dürfen dürfen daher den Urlaub nicht ohne Weiteres in den ersten sechs Monaten verweigern.
Bitte zögern Sie nicht mich bei weiteren Fragen zu kontaktieren.
Mit freundlichen Grüßen
Daniel Rüdel