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Hakan Demir
Antwort von Hakan Demir
SPD
• 09.07.2024

Ansonsten ist es so, dass Straftaten nach der Einbürgerung nicht zum Entzug des Passes führen. Es gibt keine Deutschen erster oder zweiter Klasse. Genau wie bei hier geborenen Deutschen gilt bei eingebürgerten Deutschen: im Falle von Straftaten muss das Strafrecht mit all seinen Konsequenzen greifen - nicht das Aufenthalts- bzw. Staatsangehörigkeitsrecht.

Portrait von Johannes Huber
Antwort von Johannes Huber
parteilos
• 04.07.2024

es wird sicherlich interessant sein zu beobachten, wofür die SPD/Grüne/FDP-Regierung unsere Steuergelder im Rahmen des Programmes ausgeben wird. Für eine Grundgesetzänderung müssten sich 2/3 der Abgeordneten entscheiden, das sehe ich im Moment nicht.

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