Ansonsten ist es so, dass Straftaten nach der Einbürgerung nicht zum Entzug des Passes führen. Es gibt keine Deutschen erster oder zweiter Klasse. Genau wie bei hier geborenen Deutschen gilt bei eingebürgerten Deutschen: im Falle von Straftaten muss das Strafrecht mit all seinen Konsequenzen greifen - nicht das Aufenthalts- bzw. Staatsangehörigkeitsrecht.
Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch.de
Hier finden Sie sämtliche Fragen und Antworten, die seit unserer Gründung im Jahr 2004 bei uns veröffentlicht wurden.
Frage von Hanni M. • 06.07.2024
Antwort von Hakan Demir SPD • 09.07.2024
Frage von Don C. • 27.06.2024
Antwort von Kathrin Henneberger Bündnis 90/Die Grünen • 07.07.2024
Um allen Menschen einen möglichst barrierefreien Zugang zu Behörden zu ermöglichen, sind unterschiedliche Maßnahmen notwendig.
Frage von Johanna R. • 26.06.2024
Antwort von Petra Nicolaisen CDU • 01.07.2024
Es ist inakzeptabel, dass die Ressortabstimmung immer noch nicht abgeschlossen ist. Unsere Bundesbeamten haben eine verfassungsgemäße Besoldung verdient!
Frage von Katharina G. • 26.06.2024
Antwort ausstehend von Daniel Günther CDU
Frage von Leyla C. • 26.06.2024
Antwort von Hakan Demir SPD • 26.06.2024
Bitte wenden Sie sich bei Fragen zur Einbürgerung in einen ausländischen Staat an das jeweils zuständige Konsulat des Landes.
Frage von Sabine R. • 24.06.2024
Antwort von Johannes Huber parteilos • 04.07.2024
es wird sicherlich interessant sein zu beobachten, wofür die SPD/Grüne/FDP-Regierung unsere Steuergelder im Rahmen des Programmes ausgeben wird. Für eine Grundgesetzänderung müssten sich 2/3 der Abgeordneten entscheiden, das sehe ich im Moment nicht.