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Dem vorliegenden Gesetzesentwurf zur amtsangemessen Alimentation werde ich zustimmen.
Wir teilen Ihre Kritik ausdrücklich. Der Gesetzentwurf der Landesregierung ist unzureichend, zu kompliziert und verfassungsrechtlich ungenügend. Daher werden wir diesen Entwurf anlehnen.
Wir haben das Gesetz von SPD und CDU abgelehnt, weil es schwebend verfassungswidrig ist und zudem ein falsches familienpolitisches Signal setzt.
Die regierungstragenden Fraktionen haben sich der Auffassung der Juristen des GBD und des Ministeriums angeschlossen, dass eine verfassungskonforme Regelung gefunden wurde, daher wird der Gesetzentwurf im September auch mit meiner Stimme beschlossen.
Die Verfassung gebietet, den Strafvollzug auf das Ziel der Resozialisierung der Gefangenen hin auszurichten.