Sehr geehrter Herr Haase,
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(...) Wer versucht, diese Entwicklungen durch Zahlenspielerei zu verharmlosen, handelt unverantwortlich. Auch der Vergleich mit anderen Großveranstaltungen, wie etwa dem Oktoberfest, wird dem Phänomen der Gewalt im Zusammenhang mit Fußballspielen nicht gerecht. Der Ansatz verkennt insbesondere die Tatsache, dass die Fußballspiele - im Gegensatz zu anderen Großveranstaltungen - von Gewalttätern bewusst als Bühne missbraucht werden, um öffentlichkeitswirksam die Konfrontation zu suchen, Aggressionen auszuleben und Straftaten zu begehen. (...)
(...) 3 für Personen, die einzeln oder als Mitglied einer Vereinigung Bestrebungen verfolgen oder unterstützen, die gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder den Gedanken der Völkerverständigung gerichtet sind. Nach Nummer 5.4 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Waffengesetz (WaffVwV) sind dafür konkrete Aktivitäten mit entsprechender Zielrichtung erforderlich, also aktives, ziel- und zweckgerichtetes, nicht notwendigerweise aggressiv-kämpferisches Vorgehen in oder außerhalb einer Vereinigung. (...)