Frage von Stefan R. • 18.04.2022
Antwort ausstehend von Martin Sträßer CDU
Um sowohl Polizisten für interne Beschwerde als auch Bürgerinnen und Bürgern für externe Beschwerde eine Anlaufstelle zu geben, haben wir im Koalitionsvertrag die Einrichtung eines Polizeibeauftragten nach schleswig-holsteinischem Vorbild vereinbart
das aktuelle Waffenrecht lässt die Nutzung von Pfefferspray und auch Gaspistolen (unter Auflagen) zu
Nein, aber im Falle eines Anstiegs von Waffenmissbrauch, soll das geltende Recht darauf überprüft werden, ob es, wie bisher, ausreichend Schutz leisten kann.
Unser Ziel ist es Rechtsextreme und Reichsbürger, die Feinde unserer Demokratie, konsequent zu entwaffnen und von Waffen fernhalten.