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Rolf Mützenich
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Frage von Jörg R. •

Warum sollen sich Opfer nicht wehren dürfen?

Sehr geehrter Herr Mützenich,
vor Kurzem haben Sie hier in A.W. den Menschen das Recht auf Selbstverteidigung mit Pfefferspray oder Gaspistole "Waffen" abgesprochen. Mit welcher Begründung sollen sich Opfer von Kriminellen wehrlos den Tätern ergeben? Wird der Besitz von Gaspistole zum Verbrechen?

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr R.,

das aktuelle Waffenrecht lässt die Nutzung von Pfefferspray und auch Gaspistolen (unter Auflagen) zu.

Die Antwort, auf die Sie sich beziehen, bezog sich auf eine Liberalisierung des Waffenrechts, für welches ich keine Notwendigkeit sehe. Scharfe Waffen zur Selbstverteidigung lehne ich weiterhin ab.

Mit freundlichen Grüßen

Rolf Mützenich

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