Frage von Jörg R. • 16.04.2022
Warum sollen sich Opfer nicht wehren dürfen?
Sehr geehrter Herr Mützenich,
vor Kurzem haben Sie hier in A.W. den Menschen das Recht auf Selbstverteidigung mit Pfefferspray oder Gaspistole "Waffen" abgesprochen. Mit welcher Begründung sollen sich Opfer von Kriminellen wehrlos den Tätern ergeben? Wird der Besitz von Gaspistole zum Verbrechen?
Antwort von Rolf Mützenich SPD • 19.04.2022
Sehr geehrter Herr R.,
das aktuelle Waffenrecht lässt die Nutzung von Pfefferspray und auch Gaspistolen (unter Auflagen) zu.
Die Antwort, auf die Sie sich beziehen, bezog sich auf eine Liberalisierung des Waffenrechts, für welches ich keine Notwendigkeit sehe. Scharfe Waffen zur Selbstverteidigung lehne ich weiterhin ab.
Mit freundlichen Grüßen
Rolf Mützenich