Frage von Klaus G. • 21.10.2022
Antwort von Erik von Malottki SPD • 02.12.2022
Videoüberwachung in Unterkünften für Geflüchtete nicht geboten
Videoüberwachung in Unterkünften für Geflüchtete nicht geboten
Ein Organstreitverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG) – wie von Ihnen vorgeschlagen – hätte allerdings leider keine Erfolgsaussichten.
die Entscheidung der Bundesinnenministerin Nany Faeser, den BSI-Chef Arne Schönbohm freizustellen, war richtig. Es bedarf nun dringend ausführlicher und lückenloser Aufklärung der Vorfälle.
Videoüberwachung im öffentlichen Raum darf weder leichtfertig noch pauschal erfolgen.
Zentral bleibt aber, dass wir uns im Verbund mit unseren Alliierten bewegen. Das ist wichtiger als die Debatte um einzelne Waffensysteme.