(...) Gegen Verschärfung von Strafen bei Straftätern aus dem politischen Raum habe ich nichts einzuwenden. Generell sollten Gesetze, auch Strafgesetze, regelmäßig auf ihre Aktualität überprüft werden und gegebenenfalls den neuen Anfordernissen angepasst werden. (...)
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(...) Die Richter des befassten Richterdienstgerichts genießen die durch unsere Verfassung garantierte richterliche Unabhängigkeit. Auch aus Gründen der Gewaltenteilung ist dem Hessischen Minister der Justiz jede Einmischung in die Sachentscheidung der Gerichte verwehrt. Vielmehr entscheidet auch das Richterdienstgericht den von Ihnen angesprochenen Fall in eigener Verantwortung und nach Recht und Gesetz. (...)
Sehr geehrte Frau Meyer,
Hallo,
(...) Bei Gesetzesverstößen soll ein Warnschussarrest helfen, die Konsequenzen kriminellen Handelns schnell und sehr plastisch zu erkennen. Somit kann aus meiner Sicht der fatalen Auffassung begegnet werden, Bewährungsstrafen seien Freisprüche zweiter Klasse und somit stumpfe Schwerter der Justiz. (...)
(...) Außerdem bin ich fest davon überzeugt, dass die Einführung eines sogenannten "Warnschussarrestes" für junge Täter erforderlich ist, da sich bisher nach geltendem Recht Jugendarrest und Jugendstrafe einander ausschließen. Durch die Einführung eines solchen Warnschussarrestes würden wir Jugendrichtern die Möglichkeit geben neben einer Jugendstrafe, die zur Bewährung ausgesetzt ist, zusätzlich einen Jugendarrest von bis zu vier Wochen zu verhängen. Damit hätte dann auch die Verurteilung zu einer Bewährungsstrafe noch spürbare Konsequenzen. (...)