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Joachim Albrecht
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Frage von Holger S. •

Frage an Joachim Albrecht von Holger S. bezüglich Innere Sicherheit

Sehr geehrter Herr Albrecht,

sollte man - wenn man über eine Verschärfung des Jugend - Strafrechts debattiert - nicht auch darüber debatttieren, daß man Abgeordnete und auch Funktionsträger ( Miprä. Minister Hochrangige Beamte ) bei kriminellen Verstößen ( schwarze Kassen, Vorspielung falscher Tatsachen usw. ) auch schärfer bestraft, d. h. keine Bewährungsstrafen, sondern Gefängnisstrafen, Verlust der Alterssicherung als Beamter bzw. abgeordneter.

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Stallmann!

Vielen Dank für Ihre Frage.

Gegen Verschärfung von Strafen bei Straftätern aus dem politischen Raum habe ich nichts einzuwenden. Generell sollten Gesetze, auch Strafgesetze, regelmäßig auf ihre Aktualität überprüft werden und gegebenenfalls den neuen Anfordernissen angepasst werden. Natürlich müssen auch Strafmaße immer wieder überprüft werden. Dies wird zwar noch nicht immer systematisch gemacht, aber Parlamente reagieren durchaus mit Gesetzesänderungen, wenn die Abgeordneten entsprechenden Änderungsbedarf sehen. Sehr häufig wird auch durch Hinweise aus der Bevölkerung und aus den Medien von den Parlamentariern ein Änderungsbedarf erkannt. In Niedersachsen haben wir in den letzten fünf Jahren in viele Gesetze eine Art "Verfallsdatum" hineingeschrieben, bis zu dem sich der Landtag mit dem Gesetz erneut beschäftigen und es gegebenenfalls verändern und neu beschließen muss, damit es weiterhin gültig bleibt.

Das von Ihnen erwähnte Problem der schwarzen Kassen in verschiedenen Parteien hat in der Vergangenheit zu einer deutlichen Verschärfung des Parteienfinanzierungsgesetzes geführt. Bei neuen ähnlichen Fällen würden die Gerichte mit Sicherheit zu viel höheren Strafen kommen als die Strafen, die in der Vergangenheit nach dem alten, damals gültigen Recht ausgesprochen worden sind. Grundlegend gilt selbstverständlich: alle Personen, auch Politiker und Beamte unterliegen den gleichen Grundsätzen des Strafrechtes. Also müssten die Gerichte dann auch künftig sehr sorgfältig prüfen, ob eine Strafe noch zur Bewährung ausgesetzt werden kann. Wie in allen anderen Strafverfahren auch, egal ob bei älteren Personen oder bei Jugendlichen, müssen die Gerichte sehr gewissenhaft das Strafmaß bestimmen. Das Gesetz lässt in den meisten Fällen einen großen Spielraum im Strafmaß zu. Nach meiner Beobachtung (sicher nicht repräsentativ) verhängen die Gerichte in sehr vielen Fällen eine Strafe am "unteren Ende der Strafskala", besonders bei Jugendlichen und bei bisher nicht vorbestraften Tätern.

Beamte erleben auch heute schon sehr häufig eine Art doppelter Bestrafung: nach einer Verurteilung in einem Strafprozess werden sie von ihrem Dienstherrn auch noch mit einer "Disziplinarstrafe" belegt, die auch heute schon bis zur Entfernung aus dem Dienst und deutlichen Einschnitten bei der Pension führen kann.

Mit freundlichen Grüßen
Joachim Albrecht