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(...) So weit mir bekannt ist, hat zwar Bayern nach der Förderalismusreform gemeinsam mit Baden-Würrtemberg ein Konzept zur Resozialisierung strffälliger Jugendlicher entwickelt aber bislang ist dies wohl nur im Ländle zum Tragen gekommen. (...) Natürlich wäre es die Ideallösung jugendliche Straftäter durch solche Projekte wieder auf dem "rechten" Weg zu bringen, aber noch ist dieses Projekt zu "jung" um Erfolgsschlüße ziehen zu können. (...)
(...) Prävention/Erziehung hat für mich Vorrang vor Strafe. Wir müssen alle unsere gesellschaftlichen Chancen ergreifen, um -insbesondere junge- Menschen in unserer Gesellschaft stabil zu "machen". (...)
(...) Zu Recht gibt es in Deutschland ein Jugendstrafrecht, weil Jugendliche (14 Jahre bis 18 Jahre) so sieht es der Gesetzgeber , noch nicht wie Erwachsene (ab 18 Jahren) beurteilt werden sollen. Der Aspekt der Erziehung spielt hier noch eine Rolle. (...)