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Uwe Hartmann
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Frage von Christoph P. •

Frage an Uwe Hartmann von Christoph P. bezüglich Innere Sicherheit

Sehr geehrter Herr Hartmann,

in Baden-Württemberg gibt es für Strafgefangene (Jugendliche) das sogenannte "Projekt Chance" um sie vor dem negativen Einfluss bei einer Erstverurteilung im Strafvollzug zu schützen, da man der Meinung ist, dass sie erst im Strafvollzug "richtig" kriminell werden. Was halten Sie von solchen Strafmaßnahmen ?? Wäre so etwas in Bayern vorstellbar (oder gibt es so etwas schon ?) bzw ist es sinnvoll vom klassischen "Knast" gerade für Jugendliche wegzukommen um ihnen mehr Erziehung statt Strafe zu geben ??

Wie sollte in Zukunft mit Schwerverbrechern umgegangen werden (gerade mit psychisch labilen Personen) ? Welche Möglichkeiten sehen Sie ? Für immer Wegsperren (Knast/Psychatrie ...Extrembeispiel: sie in einer Sperrstadt sich selbst überlassen) oder versuchen sie zu resozialisieren (ist dies überhaupt möglich (Wiederholungstäter) ) ??

Mfg

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Antwort von
BAYERNPARTEI

Sehr geehrter Herr Peschke,

nachdem Sie mir bereits die zweite Frage stellen, darf ich Sie wohl zu den Symphatisanten meiner Partei zählen und möchte Sie auch dieses mal nicht lange auf eine Antwort warten lassen.
So weit mir bekannt ist, hat zwar Bayern nach der Förderalismusreform gemeinsam mit Baden-Würrtemberg ein Konzept zur Resozialisierung strffälliger Jugendlicher entwickelt aber bislang ist dies wohl nur im Ländle zum Tragen gekommen.
Natürlich wäre es die Ideallösung jugendliche Straftäter durch solche Projekte wieder auf dem "rechten" Weg zu bringen, aber noch ist dieses Projekt zu "jung" um Erfolgsschlüße ziehen zu können. Wie gesagt wäre es auch in meinen Augen eine Ideallösung und das Projekt Chance sollte auch eine solche bekommen.
Für die Bestrafung von Schwerverbrechern gehe ich in Konsens mit dem Programm meiner Partei indem Opferschutz vor Täterschutz geht. Es kann und darf nicht angehen, dass z.B.ein Sexualverbrecher in Dresden auf dem Dach einer Justizvollzugsanstalt die Polizei in Atem hält, während das Opfer sich daheim nochmalig vor ihm fürchten muß, bei solchen Geschichten, darf es keinen Straferlaß und keine Hafterleichterungen geben.Hier sollten die Opfer sicher sein dürfen, dass sie den Schutz der Justiz und unserer Gesellschaft geniesen.Von den von Ihnen genannten Extremfall einer Sperrstadt habe ich bis dato noch nichts gehört und halte dies auch nicht für sinnvoll. Wo nachweislich durch psychologische Gespräche geholfen werden kann soll dies auch geschehen um die Wiedereingliederung nach Verbüßung der Strafe zu erleichtern, ich bin jedoch in den allermeisten Fällen dagegen, dass die Aufnahme von psychologischen Gesprächen gleichzeitig zu einer Haftminderung führt, denn die Aussichten auf eine vorzeitige Entlassung sind dann der Beweggrund sich einer Therapie zu unterziehen und nicht unbedingt der Wille des Straftäters sich "heilen" zu lassen.

Beste Grüße entlang der mainschleife von Kitzingen nach Würzburg
Ihr
Uwe G. Hartmann